OFFIZIELLER PARTNER-RAHMENVERTRAG
Vertriebspartner-Bedingungen
Rechtlicher Rahmen und Vergütungsmodell für selbstständige Vertriebspartner von Synetma
30%
Netto-Provision (Erstkauf & Verlängerung)
100.000+
Min. Follower Zulassungskriterium
365 Tage
Feste Vertragslaufzeit
50 €
Mindestguthaben für Auszahlung
Zwischen:
Synetma, vertreten durch Mustafa Genc, Hauptstraße 36, 73033 Göppingen, Deutschland (nachfolgend „Synetma“ genannt)
Und:
Dem im Registrierungsformular angegebenen Vertriebspartner (nachfolgend „Partner“ genannt)
§ 1 Status des Partners (Selbstständigkeit & Steuern)
- Der Partner agiert als selbstständiger, freier Handelsvertreter (Freelancer). Es besteht kein Angestelltenverhältnis, kein Arbeitsvertrag und keine Sozialversicherungspflicht durch Synetma.
- Der Partner ist für seine steuerliche Erfassung, die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen sowie für seine eventuelle Gewerbeanmeldung selbst verantwortlich.
- Der Partner hat keinen Anspruch auf Festgehalt, Urlaubsgeld oder sonstige Angestelltenleistungen.
§ 2 Qualifikation & Registrierung (§ 100.000 Follower-Regel)
- Um als Vertriebspartner zugelassen zu werden, muss der Partner das Online-Registrierungsformular unter https://synet-ai.com/agent/apply.php vollständig ausfüllen.
- Zulassungskriterium: Der Partner muss auf mindestens einem seiner primären Social-Media-Kanäle eine nachweisbare Reichweite von mindestens 100.000 Followern vorweisen.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Partner Zugang zu seinem persönlichen Partner-Dashboard.
§ 3 Provisionsmodell & Referral-Code-Pflicht
- Der Partner erhält eine feste Provision von 30 % auf die netto eingegangenen Zahlungen der von ihm vermittelten Kunden (Erstkauf und alle Verlängerungen).
- Zwingende Referral-Code-Pflicht: Die Zuordnung eines Kunden zum Partner erfolgt ausschließlich über den persönlichen Referral-Code.
- Wird der Code beim Kauf nicht eingegeben, besteht kein Anspruch auf Provision.
§ 4 Abrechnung & Auszahlung
- Die Abrechnung der Provisionen erfolgt monatlich jeweils am 1. Werktag des Folgemonats.
- Voraussetzung für die Auszahlung ist das Erreichen eines Mindestguthabens von 50 €.
- Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung.
§ 5 Vertragslaufzeit & Automatische Beendigung
- Diese Vereinbarung tritt mit der Freigabe des Partner-Accounts in Kraft.
- Feste Laufzeit: Die Laufzeit beträgt exakt 365 Tage (1 Jahr) ab dem Tag der Freigabe.
- Nach Ablauf der 365 Tage endet das Vertragsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§ 6 Pflichten des Partners (Anti-Spam & Markenschutz)
- Der Partner verpflichtet sich, keine unzulässigen Marketingmethoden (wie Spam) anzuwenden.
- Suchmaschinenwerbung (z. B. Google Ads) auf geschützte Markennamen von Synetma ist nicht gestattet.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Göppingen.