OFFIZIELLER PARTNER-RAHMENVERTRAG

Vertriebspartner-Bedingungen

Rechtlicher Rahmen und Vergütungsmodell für selbstständige Vertriebspartner von Synetma

30%

Netto-Provision (Erstkauf & Verlängerung)

100.000+

Min. Follower Zulassungskriterium

365 Tage

Feste Vertragslaufzeit

50 €

Mindestguthaben für Auszahlung

Zwischen:

Synetma, vertreten durch Mustafa Genc, Hauptstraße 36, 73033 Göppingen, Deutschland (nachfolgend „Synetma“ genannt)

Und:

Dem im Registrierungsformular angegebenen Vertriebspartner (nachfolgend „Partner“ genannt)

§ 1 Status des Partners (Selbstständigkeit & Steuern)

  1. Der Partner agiert als selbstständiger, freier Handelsvertreter (Freelancer). Es besteht kein Angestelltenverhältnis, kein Arbeitsvertrag und keine Sozialversicherungspflicht durch Synetma.
  2. Der Partner ist für seine steuerliche Erfassung, die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen sowie für seine eventuelle Gewerbeanmeldung selbst verantwortlich.
  3. Der Partner hat keinen Anspruch auf Festgehalt, Urlaubsgeld oder sonstige Angestelltenleistungen.

§ 2 Qualifikation & Registrierung (§ 100.000 Follower-Regel)

  1. Um als Vertriebspartner zugelassen zu werden, muss der Partner das Online-Registrierungsformular unter https://synet-ai.com/agent/apply.php vollständig ausfüllen.
  2. Zulassungskriterium: Der Partner muss auf mindestens einem seiner primären Social-Media-Kanäle eine nachweisbare Reichweite von mindestens 100.000 Followern vorweisen.
  3. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Partner Zugang zu seinem persönlichen Partner-Dashboard.

§ 3 Provisionsmodell & Referral-Code-Pflicht

  1. Der Partner erhält eine feste Provision von 30 % auf die netto eingegangenen Zahlungen der von ihm vermittelten Kunden (Erstkauf und alle Verlängerungen).
  2. Zwingende Referral-Code-Pflicht: Die Zuordnung eines Kunden zum Partner erfolgt ausschließlich über den persönlichen Referral-Code.
  3. Wird der Code beim Kauf nicht eingegeben, besteht kein Anspruch auf Provision.

§ 4 Abrechnung & Auszahlung

  1. Die Abrechnung der Provisionen erfolgt monatlich jeweils am 1. Werktag des Folgemonats.
  2. Voraussetzung für die Auszahlung ist das Erreichen eines Mindestguthabens von 50 €.
  3. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung.

§ 5 Vertragslaufzeit & Automatische Beendigung

  1. Diese Vereinbarung tritt mit der Freigabe des Partner-Accounts in Kraft.
  2. Feste Laufzeit: Die Laufzeit beträgt exakt 365 Tage (1 Jahr) ab dem Tag der Freigabe.
  3. Nach Ablauf der 365 Tage endet das Vertragsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§ 6 Pflichten des Partners (Anti-Spam & Markenschutz)

  1. Der Partner verpflichtet sich, keine unzulässigen Marketingmethoden (wie Spam) anzuwenden.
  2. Suchmaschinenwerbung (z. B. Google Ads) auf geschützte Markennamen von Synetma ist nicht gestattet.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Göppingen.