Software-Lizenzvereinbarung
Bedingungen für die Lizenzierung und Nutzung der von Synetma bereitgestellten Software und SaaS-Dienste
1. Lizenzgewährung und Domain-Beschränkung
Diese Lizenzvereinbarung regelt die Nutzung der von Synetma (Inhaber: Mustafa Genc) bereitgestellten Softwarelösungen (einschließlich Synet Social, Synet Eat, Synet Sales Assistant und zugehöriger digitaler Produkte).
Nach erfolgreichem Erwerb erhält der Kunde eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und zeitlich auf die gebuchte Vertragslaufzeit befristete Lizenz zur Nutzung der Software.
Domain-Bindung:
Jeder Lizenzschlüssel ist für eine einzelne Web-Domain gültig, sofern im gebuchten Paket nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Nutzung desselben Lizenzschlüssels auf mehreren Domains ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Synetma ist strikt untersagt.
2. Eigentum und Schutzrechte
Die Software, einschließlich sämtlicher Quellcodes, Schnittstellen, Datenbankstrukturen, Designs und aller geistigen Eigentumsrechte, bleibt das ausschließliche Eigentum von Synetma.
Der Erwerb einer Lizenz oder eines Abonnements überträgt keinerlei Eigentumsrechte an der Software selbst, sondern berechtigt ausschließlich zur vertragsgemäßen Nutzung im Rahmen dieser Vereinbarung.
3. Zulässige Nutzung und Einschränkungen
Der Kunde darf die Software ausschließlich zum regulären Betrieb auf seiner eigenen lizenzierten Webpräsenz einsetzen. Folgende Handlungen sind ausdrücklich untersagt:
- Modifikation, Dekompilierung, Disassemblierung oder Reverse Engineering der Software.
- Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Vermietung oder unautorisierte Weiterverbreitung des Lizenzschlüssels.
- Umgehung oder Manipulation der automatisierten Lizenzüberprüfung.
- Nutzung der Software für rechtswidrige, betrügerische, schädliche oder SPAM-Zwecke.
Die Software kann in regelmäßigen Abständen eine verschlüsselte Verbindung zu den Lizenzservern von Synetma aufbauen, um die Gültigkeit des Lizenzschlüssels und die zugehörige Domain zu verifizieren.
Synetma behält sich das Recht vor, Lizenzen bei Verstößen ohne vorherige Ankündigung vorübergehend auszusetzen oder dauerhaft zu sperren, insbesondere bei:
- unautorisierter Mehrfachnutzung auf fremden Domains
- Weitergabe oder öffentlicher Veröffentlichung von Lizenzschlüsseln
- Missbrauch, der die Stabilität oder Sicherheit der Synetma-Infrastruktur gefährdet
Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist im Falle einer berechtigten Sperrung ausgeschlossen.
5. Updates und Serviceverfügbarkeit
Während der aktiven Vertragslaufzeit erhält der Kunde Zugang zu regulären Software-Updates, Fehlerbehebungen und Funktionsverbesserungen.
Synetma bemüht sich um eine kontinuierliche und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, kann jedoch keine 100%ige Betriebszeit zu jedem Zeitpunkt garantieren. Zeitweilige Wartungsfenster oder sicherheitsrelevante Serveranpassungen sind zulässig.
6. Verantwortung des Kunden und KI-Inhalte
(1) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass seine Website und die darüber veröffentlichten Inhalte allen anwendbaren rechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, Impressumspflicht, Urheberrecht) entsprechen.
(2) Soweit gesetzlich erforderlich (z. B. nach dem EU AI Act), ist der Kunde verpflichtet, Endnutzer transparent über den Einsatz künstlicher Intelligenz (z. B. beim Chat-Assistenten) zu informieren.
(3) Durch künstliche Intelligenz generierte Inhalte (Texte, Vorschläge, Bilder) werden automatisiert erstellt. Synetma übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Unbedenklichkeit.
7. Abonnement- und Zahlungsbedingungen
Erworbene Abonnements bleiben für den gesamten gewählten Abrechnungszeitraum aktiv. Eine vorzeitige Kündigung beendet das Nutzungsrecht zum Ablauf der bezahlten Periode. Eine anteilige Rückvergütung für angebrochene Intervalle findet nicht statt.
8. Haftung, Recht und Salvatorische Klausel
(1) Die Haftung von Synetma richtet sich nach den Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Göppingen / Stuttgart.
(3) Sollten einzelne Klauseln dieser Lizenzvereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).